Terms and Conditions
AGB
§1
a)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten für alle Verträge
bei JesSports in 24616 Brokstedt, Groß Floyen 1b über die Nutzung des Sportbereichs von JesSports (im folgenden auch Unternehmen genannt).
b)
Diese AGB sind im Eingangsbereich des Sportbereiches ausgehängt.
c)
Mitglieder sind Personen, die aufgrund eines mit dem Unternehmen abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Vertretung und Benutzung des Sportbereiches berechtigt sind.
d)
Das Unternehmen ist berechtigt, Details über im Sportbereich geltende Verhaltensregeln, Hygienemaßnahmen und die Benutzung der zur Verfügung gestellten Einrichtungen in einer Hausordnung bekanntzugeben.
§2
a)
Der Vertrag zwischen JesSports und dem Mitglied kommt durch Unterzeichnung des Fitnessvertrages bei JesSports zustande.
b)
Bei Vertragsschluss wird dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages ausgehändigt.
c)
Vertrage mit Minderjährigen (unter 1 8 Jahren) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.
§3
a)
Die Art und der Umfang der Leistungen richten sich nach dem gewählten Fitnessvertrag.
aa)
Hierbei werden Fitnesskurse in Begleitung und Anwesenheit eines qualifizierten Trainers angeboten, welche eine feste Vertragslaufzeit von zehn Wochen haben.
Die Kursangebote weisen einen starren Anfangs- und Endzeitpunkt auf und können bei Versäumnis eines Termins durch das Mitglied nicht verlängert werden.
Termine, welche aufgrund einer Verhinderung seitens des Unternehmens nicht stattfinden, werden als Zusatztermin nach dem offiziellen Kursende nachgeholt.
bb)
Soweit ein Personaltraining gebucht wird, erfolgt die Abrechnung nach Stundensatz.
Die entsprechenden Termine sind individuell zwischen dem Kunden und JesSports vereinbar.
Eine Rechnungsstellung durch das Unternehmen erfolgt jeweils am Monatsende.
b)
Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.
§4
a)
Das Mitglied hat dem/der Trainer/in vor Beginn der Trainingseinheit unaufgefordert über seine Sporttauglichkeit, bzw. Sportuntauglichkeit zu informieren.
Selbiges gilt für den Fall, dass während des Trainings plötzliche Gesundheitsbeeinträchtigungen auftreten.
b)
Das Betreten und die Nutzung des Sportbereiches ist nur während der Öffnungszeiten und nur während der Anwesenheit und Begleitung des Trainers gestattet.
c)
Der Zutritt zum Sportbereich ist ausschließlich während einer bestehenden Mitgliedschaft möglich.
d)
Mitglieder, die alkoholisiert sind oder unter erkennbarem Einfluss von sonstigen Sucht-
Betäubungsmitteln oder Substanzen stehen, welche die Sportfähigkeit beeinträchtigen, kann der Zutritt durch das Unternehmen für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
e)
Das Mitführen von alkoholischen Getränken, Sucht- und/oder Betäubungsmitteln sowie anderer nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel ist untersagt.
Ebenso untersagt ist das Mitführen von Waffen.
§5
a)
Aus hygienischen Gründen sind die Trainingsbereiche nur mit Sportbekleidung und Sportschuhen zu betreten.
b)
Es ist stets ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist.
c)
Sämtliche Bereiche des Sportbereichs sind sauber zu halten.
§6
a)
Der Sportbereich und sämtliche Gerate dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend und nur unter Anwesenheit des Trainers verwendet werden.
b)
Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.
§7
a)
Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder sind nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.
b)
Jedes Mitglied hat auf die Belange der anderen Mitglieder Rücksicht zu nehmen und unnötigen Lärm, Belästigungen sowie jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.
§8
a)
Das Unternehmen auch vertreten durch seine angestellten Trainer/in - kann, sofern es erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen oder abzuwenden, Schaden zu vermeiden oder abzuwehren sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder zu verhindern, Verhaltensanweisungen erteilen, die Ihnen Folge zu leisten ist.
Mitglieder, die diese Verhaltensanweisungen nicht akzeptieren, könnte eine angemessene Dauer oder auch für die restliche Vertragslaufzeit dem Sportbereich verwiesen werden.
b)
Der/die Trainer/in ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitgliedes zu überprüfen. Der/die Trainer/in kann jedoch eine subjektive Einschätzung gegenüber dem Mitglied äußern, ein entsprechendes Trainingsprogramm zu wählen, bzw. dieses nicht zu besuchen.
Auf ein entsprechendes Beratungsgespräch besteht kein Rechtsanspruch.
§ 9
Der Sportbereich ist ausschließlich zu den Kurszeiten, welche variieren, geöffnet.
Diese werden rechtzeitig, spätestens zwei Wochen vor Beginn des jeweiligen Kurses
per E-Mail/WhatsApp oder SMS bekannt gegeben.
Bezüglich des Personaltrainings erfolgen individuelle Absprachen hinsichtlich der Trainingseinheiten.
§10
Zahlungen für die erworbenen Zehnerkarten können bar oder nach Erhalt einer Rechnung per Überweisung erfolgen.
Die Rechnungsstellung für Personaltrainings erfolgt monatlich nach Durchführung des Trainings.
§11
JesSports steht ein Sonderkündigungsrecht für den Fall zu, dass ein Mitglied mit der Zahlung eines Rechnungsbetrages trotz ordnungsgemäßer Mahnung mehr als vier Wochen in Verzug gerät.
Für den Fall, dass ein Mitglied wiederholt trotz Abmahnung gegen die dem Vertrag und diesen AGB zugrunde liegenden Regelungen verstößt, steht dem Unternehmen ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zu.
§12
a)
Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu tätigen. Das Mitglied hat dem Unternehmen darüber hinaus jede Änderung der vertragsrelevanten Daten, wie Name, Adresse Bankverbindung, Änderung der körperlichen Gesundheit unverzüglich bekanntzugeben.
b)
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.